top of page
WELCHE KOSTEN WERDEN VON DER KRANKENKASSE ERSTATTET?
Mit einer ärztlichen Verordnung oder einer chefärztlichen Bewilligung wird ein Teilbetrag rückerstattet. Ab 6 Einheiten à 50 Minuten werden 50,00€ pro Sitzung verrechnet. Eine private Zusatzversicherung übernimmt dann im Regelfall den Restbetrag.
Von Ärzten werden nur Manuelle Heilmassagen und Lymphdrainagen sowie Moorpackungen verordnet.
Von den Kassen werden die Manuelle Heilmassage und Lymphdrainage, Wärmeanwendungen und die Elektrotherapie rückerstattet.
Von diversen Versicherungen wird die Tuina-Behandlung gänzlich rückvergütet.
bottom of page